Öffentlicher Dienst

Erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

27.02.2018

Die erste Verhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen ist am Montag (26. Februar 2018) ohne Ergebnis zu Ende gegangen.

„Wir wollen kräftige Lohnerhöhungen durchsetzen: Die Wirtschaft spricht von „goldenen Zeiten“ und die öffentlichen Kassen erleben sprudelnde Steuereinnahmen. Daran müssen auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilhaben, und nicht nur die Aktionäre“, forderte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Für März kündigte die Gewerkschaft Warnstreiks an. Die Friedenspflicht endet am 28. Februar 2018.

Angesichts einer starken Konkurrenz um Fachkräfte müsse mehr getan werden für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, so Bsirske. „Gute Arbeit muss gut entlohnt werden, wenn der öffentliche Dienst bei der Werbung um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Wirt-schaft mithalten will. Das wird nicht gelingen, wenn der öffentliche Dienst bei der Tariflohnentwicklung hinter andere Branchen zurückfällt.“ Der ver.di-Verhandlungsführer wies darauf hin, dass sich die Tarifparteien in der ersten Runde ausgetauscht, aber nicht angenähert hätten. „Bund und Kommunen profitieren stark vom Konjunkturboom, die Steuereinnahmen sprudeln, es ist also reichlich Geld vorhanden, um die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen für ihre gute Arbeit zu bezahlen“, so Bsirske.

ver.di fordert für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. Gleichzeitig sollen die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Die Vorschrift, Auszubildende nach erfolgreich abgeschlos-sener Ausbildung zu übernehmen, will ver.di wieder in Kraft setzen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Der Bund wird aufgefordert, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die 344.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie 182.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen.

 

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