Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt die Leistungen gegenüber jungen Menschen und ihren Familien und ist somit tagtägliche Arbeitsgrundlage für den Sozial- und Erziehungsdienst. Im Sommer 2016 wurde durch einen Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums die Diskussion zur Novellierung des SGB VIII angestoßen. Mit der sogenannten „inklusiven Lösung“ soll die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe geregelt werden.
Darüber hinaus gab es neben der Reform der Eingliederungshilfe weitere Änderungsvorschläge, zum Beispiel zur Hilfeplanung, zur Schulsozialarbeit und zur Kindertagesbetreuung.
ver.di hat hierzu Stellung bezogen: Eine Regionalisierung und Öffnung der Leistungsgewährung nach Kassenlage wird abgelehnt. Der individuelle und einklagbare Rechtsanspruch auf Hilfen muss erhalten bleiben. Die bisherigen, bewährten und rechtssicheren Begrifflichkeiten und Inhalte müssen bleiben. Die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Inklusion, Integration und verbesserte frühkindliche Bildung müssen zur Verfügung gestellt werden.
Inzwischen soll noch diese Legislaturperiode eine „kleine Reform“ verabschiedet werden und die weiteren Reformen bis 2023. Am 12.04. wurde das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. (Stand: Mai) Wir wollen euch über den aktuellen Stand informieren - vor allem darüber, was sich in eurer täglichen Arbeit ändert, und wo die Reise noch hingehen könnte.
Eingeladen sind vor allem interessierte Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst zum fachlichen Austausch. Als Referentinnen dürfen wir Dr. Brigitte Zach (ver.di Landesfachbereich Gemeinden) sowie eine Kollegin aus der ver.di- Betriebsgruppe Soziale Arbeit in München begrüßen.