Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei die aktuellen Neuigkeiten aus unserem Landesbezirksfachbereich.
1. Flächentarifvertrag- Warnstreiks laufen erfolgreich an- Ausblick 3. Verhandlungsrunde...
Ich bin immer noch fassungslos und wütend über das grottenschlechte Magerangebot der Arbeitgeber in der 2. Verhandlungsrunde mit 2,1% und später noch einmal 2,5% für 2 Jahre. Dieses hätte bedeutet:
Das Angebot bleibt damit deutlich hinter der Tarifentwicklung 2024 mit durchschnittlich +5,5%, der durchschnittlichen Lohnentwicklung mit 4,9% und den Branchenabschlüssen der Flächentarifverträge zurück (5-7,7% auf 1 Jahr Laufzeit).
Ich sage ganz klar:
Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir deswegen seit dem 05.12. um 4:00 Uhr bayernweit zu ersten Warnstreikmaßnahmen auf. Dabei erleben wir extrem viel Rückhalt in den Betrieben und eine echt tolle Beteiligung. Danke all unseren Aktiven und den Streikenden- je mehr an den Streiks teilnehmen, desto mehr können wir am Verhandlungstisch durchsetzen.
Am 16.12. und 17.12. gehen nun die Verhandlungen im Hotel zur Post in Aschheim in die 3. Runde. Wir werden unsere Mitglieder im Anschluss per Tarifnewsletter sowie am 18.12. ab 18 Uhr umfassend digital via Teams informieren. Die
Teilnahme ist mit jedem Smartphone möglich. In diesem Sinne, drückt uns die Daumen und beteiligt Euch bitte an den Warnstreiks in der kommenden Woche 😊.
Anbei ein kleiner Videotrailer von den bisherigen Warnstreiks: https://youtu.be/LoE7b4wJfC8?si=tf8FT-pCLx7laqYi
2. Bundesarbeitsgerichtsurteil: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte- Ver.di begrüßt Urteil
Am 05.12. schaffte das Bundesarbeitsgericht (BAG) Klarheit beim Thema Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte.
In einer vielbeachteten Entscheidung hat das BAG geurteilt, dass Teilzeitkräftedenselben Anspruch auf Überstundenzuschläge haben wie Vollzeitkräfte – mit Geltung ab der ersten Stunde der Überschreitung der individuellen
Arbeitszeit. Dies gilt auch, wenn tarifvertraglich davon abweichende Regelungen vereinbart worden sind.
Auch damit konnte sich die Betroffene durchsetzen: Das BAG hat bei Fehlen sachlicher Gründe die Zuschlagsregelung auch als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewertet. ver.di-Vize Kocsis: „Die angegriffenen Regelungen werden als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz betrachtet. Da Teilzeittätigkeiten weit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, setzt das Urteil auch im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen Maßstäbe. Damit werden die Rechte von Frauen im Arbeitsalltag entscheidend gestärkt.“
Mit dem Urteil ist klar, dass entsprechende der § 11 Absatz 2 Ziffer 2 unseres Manteltarifvertrags der Bayerischen Speditions-,Transport- und Logistikbranche gegen die geltende Rechtsprechung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Wir werden deshalb:
3. Termine
Viele Grüße und eine erfolgreiche Woche,
David Merck