Beamtinnen und Beamte Bayern

Orts- und familienbezogene Besoldungsbestandteile in Bayern verfassungsgemäß?

Zum Jahresende stellt sich erneut die Frage, ob es Sinn macht, geltend zu machen, dass die Neuregelung nicht ausreichend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Alimentation entspricht
18.12.2024
Besoldung

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile sollte in Bayern die Bezahlung so gestaltet werden, dass sie den verfassungsrechtlichen Vorga-ben entspricht. Ob dies erreicht wurde, ist schwer einzuschätzen. Wenn Zweifel bestehen, muss nach der Rechtsprechung immer zum Jahresende eine „Unteralimentation“ geltend gemacht werden.

Für so manche Beamt*innen stellt sich nun erneut die Frage, ob es für das Haushaltsjahr 2024 Sinn macht, eine nicht ausreichende Bezahlung schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen. Dies insbesondere deshalb, weil bei der Neuregelung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile unterstellt wurde, dass ein hinzuverdienender Partner oder eine Partnerin mit 20.000 Euro im Jahr zum Lebensunterhalt einer Familie beiträgt. Ebenso richten sich die Ortszuschläge wesentlich nach den Wohngeldstufen, ob-wohl die Lebenshaltungskosten überall gestiegen sind. Dies führt teils zu Unverständnis, weil an der Stadtgrenze der Be-zug einer höheren Ortszuschlagsklasse endet. Vieles wird als ungerecht und unausgeglichen empfunden. Auch hat es die Bayerische Staatsregierung versäumt, die ursprüngliche Ballungsraumzulage für die unteren Besoldungsgruppen anzu-heben, auch für ledige Beamt*innen und für Neueingestellte wurde wenig verbessert.

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